Ärger mit den Nachbarn wg. Ruhestörung durch Musikproben

11. Oktober 2009 | Von admin | Kategorie: Zuletzt...

Bei der Gründung einer Band ergeben sich oftmals Probleme, welche als solche vorher nicht erkannt werden können. So stellt sich oftmals die Frage, wie Musikproben gestaltet werden sollen, damit es keinen Ärger mit den Nachbarn gibt bzw. ein bereits bestehender Ärger geschlichtet werden kann. Zunächst ist zu sagen, dass es keine günstige Alternative gibt, den Proberaum derart schalldicht einzudämmen, dass keine lauten Geräusche mehr nach außen dringen. Vielmehr sollte man sich nach Räumlichkeiten des Hauses umschauen, welche einen natürlichen Schallschutz bieten. So kann die Garage, aber auch der Keller in einigen Fällen genügend abgeschottet sein, dass es zu keiner Ruhestörung mehr kommt.

Ist dies nicht möglich und sind auch keine weiteren Ausweichmöglichkeiten existent, so sollte man auf den Nachbarn zugehen, anstatt einfach abzuwarten wie dieser auf den Lärm reagiert. So kann in diesem Zusammenhang versucht werden, Vereinbarungen zu treffen, wann eine Probe in Ordnung wäre. Ein Zeitpunkt, wo der Nachbar aus dem Hause ist, wäre natürlich ideal. Ist dies selten der Fall, so kann man diesem einen Tausch anbieten. Einige Stunden Musikproben in der Woche gegen das Mähen der gesamten gemeinsamen Rasenfläche wäre hier nur ein Beispiel.

Musikproben sind insgesamt auch ohne eine Ruhestörung möglich. Es darf nur der Schritt nicht gescheut werden, den Nachbarn offen und ehrlich im Vorfeld mit diesen verbal zu konfrontieren und einen Kompromiss zu schließen.

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